0561/1002-3655
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
unser Team vom Sozialdienst kümmert sich darum, dass Sie im Anschluss an Ihre Krankenhausbehandlung optimal weiterversorgt werden.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die erforderliche ambulante und stationäre Weiterbehandlung zu organisieren. Darüber hinaus beraten wir Sie zu sozialrechtlichen Themen, die im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung stehen.
Auf Wunsch beziehen wir auch Angehörige in Ihre individuelle Entlassplanung mit ein. Das Team vom Sozialdienst steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Bei Rückfragen zum Entlassmanagement wenden Sie sich bitte an
Sie als unsere Patientin oder unser Patient haben einen Anspruch auf ein Entlassmanagement. Dieses wird von uns gerne durchgeführt, sobald Sie explizit schriftlich zustimmen.
Möglichst frühzeitig findet durch das Pflegepersonal in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Ärzteteam und dem Sozialdienst eine Einschätzung des eventuellen oder konkreten Bedarfs einer Anschlussversorgung statt. Wir arbeiten als multiprofessionelles Team für Sie.
Hierzu werden Ihnen gezielte Fragen gestellt, Ihre Antworten elektronisch gespeichert und ausgewertet (ein sogenanntes Assessment). Eventuelle Änderungen im Verlauf der stationären Behandlung werden selbstverständlich mit einbezogen. Ihr Behandlungsteam hilft Ihnen aber nicht nur bei Antragsstellungen gegenüber der Krankenkasse, sondern auch bei schwierigen Terminvereinbarungen für anstehende Nachsorgen.
Medikamente für den Übergang
Zudem dürfen wir Ihnen unter Auflagen gewisse Medikamente zur Überbrückung mitgeben bzw. rezeptieren oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Hierbei sind aber gewisse Zeitregelungen zu beachten. Am Tag der Entlassung erhalten Sie auch einen Entlassbrief, möglicherweise zunächst in vorläufiger Version. Dieser enthält einen gut lesbaren Plan der aktuellen Entlassmedikation. Weiterbehandelnde oder nachsorgende Einrichtungen erhalten damit alle kurzfristig relevanten Informationen über die für Sie noch erforderliche oder bereits eingeleitete Anschlussversorgung und -behandlung.
Sie können selbstverständlich Ihr Einverständnis zum Entlassmanagement zurückziehen. Der entsprechende Datenaustausch mit Ihrer Krankenkasse würde damit sofort gestoppt werden. In Ihrem Interesse hoffen wir aber, dass Sie dem Verfahren zustimmen, da nur so alle an Ihrem Entlassmanagement und Ihrer Nachsorge beteiligten Stellen eine lückenlose Anschlussversorgung für Sie sicherstellen können.
Die Angaben zur Erreichbarkeit eines Ansprechpartners bei Rückfragen zu einem konkreten stationären Aufenthalt von Ihnen finden Sie jeweils auf dem Entlassbrief und dem Medikationsplan.
In jeder Klinik besteht zusätzlich für Sie das Angebot einer Sozial- und Pflegeberatung. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter Sozialdienst und Pflegeüberleitung.
Bei bestimmten Hilfsmitteln wie z.B. Gehhilfen ist es wichtig, dass diese bereits während des Aufenthalts in unserem Krankenhaus für Sie zur Verfügung stehen und Sie mit unseren Therapeuten den Umgang erlernen. Darüber hinaus können wir Ihnen eine Verordnung über Hilfsmittel, die Sie für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt benötigen, ausstellen. Diese können Sie bei einem Sanitätsfachhändler Ihrer Wahl einlösen. Bei genehmigungspflichtigen Artikeln wie z.B. einem Rollstuhl muss zuvor eine Beantragung beim zuständigen Kostenträger erfolgen. Auch dies leiten wir gerne für Sie in die Wege.
Besteht bei Ihnen der Bedarf an häuslicher Krankenpflege z.B. zur Verabreichung von Insulininjektionen stellen unsere Ärzte eine Verordnung aus und unserSozialdienst unterstützt Sie bei der Vermittlung eines Pflegedienstes.
Durch eine ausführliche Dokumentation ist es möglich, jeden einzelnen Schritt der Behandlung und Pflege der/des Patient:in auch Jahre später noch nachzuvollziehen. Die Patientenakte dient sozusagen als Beleg für die komplette Behandlung.
Jede:r Patient:in hat das Recht, seine persönliche Akte kostenfrei einzusehen - sofern dies vorher mit dem behandelnden Arzt der jeweiligen Fachabteilung abgeklärt wurde. Kopien von Behandlungsunterlagen sind jedoch kostenpflichtig.
Sollten Sie Ihre Behandlungsunterlagen benötigen, melden Sie sich bitte im Sekretariat des jeweiligen Fachbereiches, in dem Sie behandelt wurden.
Diese benötigen folgende Daten von Ihnen:
Die Kopierkosten betragen: