Sehr geehrte Patient:innen, Angehörige und Besucher:innen,
die Behandlung kranker Menschen erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Die nachfolgende Hausordnung ist daher für alle Personen, die sich in den AGAPLESION DIAKONIE KLINIKEN KASSEL aufhalten, verbindlich und ergänzt die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Die Hausordnung soll die Sicherheit und Ordnung im Hinblick auf eine ungestörte Patient:innenversorgung sowie auf den sicheren Betrieb der Einrichtungen, Apparate, Geräte und maschinellen Anlagen gewährleisten. Die Hausordnung ist auf den gesamten Bereich der Kliniken einschließlich der Außenanlagen anzuwenden.
§ 1 Allgemeine Verpflichtungen
- Bitte befolgen Sie die Anordnungen des Pflegepersonals, der Ärzt:innen und der Verwaltungsmitarbeiter:innen.
- Im Interesse aller ist im gesamten Klinikbereich jeglicher unnötige Lärm zu vermeiden.
- Alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind pfleglich und schonend zu behandeln. Technische Anlagen dürfen nur ihrem Zweck entsprechend verwendet werden. Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beschädigt, verstellt oder funktionsuntüchtig gemacht werden.
- Alle Gebrauchsutensilien, die den Patient:innen während des Klinikaufenthaltes zur Verfügung gestellt werden, sind bei Entlassung zurückzugeben.
- Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind speziell ausgebildete Blindenführhunde unter Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen.
- Der Aufenthalt in Räumen des Betriebs- und Wirtschaftsbereiches sowie in den Räumen des Klinikpersonals ist Patient:innen und Besucher:innen nicht gestattet.
- Ohne Zustimmung der Klinikleitung ist es nicht gestattet, sich auf dem Klinikgelände wirtschaftlich zu betätigen, Werbung oder Sammlungen durchzuführen, um Geld oder Geldeswert zu spielen. Film-, Funk- und Fotoaufnahmen im Klinikbereich, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, das Verteilen und Auslegen von Werbematerialien aller Art sowie das Aufhängen von Plakaten oder sonstigen Aushängen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Klinikleitung.
§ 2 Besondere Regelungen
- Patient:innen sollten während ihres Krankenhausaufenthaltes nur die von den Ärzt:innen der Klinik verordneten oder akzeptierten Arznei- und Heilmittel verwenden. Es ist nicht gestattet, ohne Rücksprache mit den Ärzt:innen eigene Heil- und Arzneimittel anzuwenden. Jede/Jeder Patient:in hat sich den zu seiner Behandlung oder zur Verhütung von Ansteckungen angeordneten Desinfektions- und Isoliermaßnahmen zu unterziehen.
- Zu den ärztlichen Visiten, zur Ausführung von Verordnungen und zu den Mahlzeiten müssen sich die Patient:innen in ihren Zimmern bzw. in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten aufhalten.
- Vor Verlassen der Station melden sich Patient:innen bitte bei der/dem diensthabenden Pflegefachfrau/Pflegefachmann ab. Der Aufenthalt außerhalb der Klinik bedarf der Zustimmung der behandelnden Ärzt:innen, wobei sich die/der Patient:in in jedem Fall aus dem Haftungsbereich der Klinik begibt.
- Unsere Besuchszeiten sind in den jeweils gültigen Besuchsregelungen angegeben. (Ausnahme Intensiv). Nach Rücksprache mit der jeweiligen Stationen können ggf. abweichende Zeiten vereinbart werden. Für Besuche auf der Intensivstation müssen Sie bitte ebenfalls Rücksprache mit der Station halten. Personen, denen Infektionskrankheiten im häuslichen Umfeld bekannt sind, dürfen keine Krankenbesuche machen. Schon Erkältungskrankheiten der Besucher:innen können für viele Kranke, insbesondere Operierte, Säuglinge und Kleinkinder, eine Gefährdung bedeuten.
- Von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ist Ruhezeit. Während dieser Zeit wird um erhöhte Rücksichtnahme gebeten.
- Aufgrund erhöhter Brandgefahr ist offenes Licht (z. B. das Anzünden von Kerzen) innerhalb der Klinik untersagt.
§ 3 Verpflegung
- Speisen und Getränke erhalten die Patient:innen über das Servicepersonal. Die Verpflegung richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderen ärztlichen Anordnungen. Verpflegungswünsche richten Sie bitte an das auf Ihrer Station tätige Service- bzw. Pflegepersonal.
- Besucher:innen, Angehörige und Patient:innen, die keinen ärztlichen Beschränkungen bei der Nahrungsmittelaufnahme unterliegen, haben die Möglichkeit die Speisenangebote der Cafeteria zu nutzen.
- Für Patient:innenzimmer mit Kühlschrank gilt: Für im Kühlschränken deponierte Lebensmittel haben die Patient:innen die Verantwortung. Auch die Reinigung des Kühlschrankes während des Krankenhausaufenthaltes obliegt den Patient:innen; bei Entlassung ist dieser leer zu hinterlassen.
§ 4 Telefon / Post
- Jede/Jeder Patient:in erhält bei seiner Aufnahme auf Wunsch die Freischaltung für ein stationäres Telefon am Bett. Mit diesem Telefon kann sie/er innerhalb der Klinik telefonieren und durch das Personal erreicht werden. Die/Der Patient:in kann zu diesem Telefon gegen Entgelt eine Telefonkarte zum öffentlichen Telefonieren erwerben. Entsprechende Kartenautomaten stehen im Empfangsbereich. Über diese Automaten werden auch verbliebene Restbeträge ausgezahlt.
- Abgehende, frankierte Postsendungen können am Empfang abgegeben werden. Die Sendungen werden spätestens am nächsten Werktag zur Post gereicht.
§ 5 Fundsachen
- Fundsachen sind am Empfang, in den Anmeldungen oder beim Stationspersonal abzugeben.
§ 6 Genuss- und Rauschmittel
- Das Rauchen in den Gebäuden des gesamten Klinikums ist grundsätzlich nicht gestattet. Auf dem Klinikgelände steht für Patient:innen und Angehörige ein Raucherbereich (Pavillon) in der Nähe des Haupteingangs zur Verfügung.
- Der Genuss alkoholischer Getränke sowie sonstiger Rauschmittel wie Cannabis ist nicht erwünscht.
§ 7 Sauberkeit
- Verunreinigungen der Räume, Wege, Gartenanlagen und des sonstigen Krankenhausgeländes sind zu vermeiden. Für Abfälle sind die vorbestimmten Behälter zu nutzen.
§ 8 Elektronische Geräte / Rundfunk- und Fernsehgeräte
- Die Klinik bietet die Nutzung von klinikeigenen Fernseh- und Rundfunkgeräten an. Die Nutzung privater Elektro-, Rundfunk- oder Fernsehgeräte ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon ist die Benutzung privater Laptops oder von Geräten, die der Körperpflege dienen (z. B. Rasierapparate und Haartrockner). Alle privaten Geräte müssen den sicherheitstechnischen Standards entsprechen. Bei Verlust oder Beschädigung privater Geräte übernehmen die Kliniken keine Haftung.
§ 9 Privateigentum der Patienten
- Wertgegenstände und entbehrliche Geldbeträge sollte die Patient:innen so weit möglich den Angehörigen mitgeben. Dem Personal der Kliniken ist es nicht gestattet, Privateigentum der Patient:innen in persönliche Verwahrung zu nehmen. Die Haftung der AGAPLESION DIAKONIE KLINIKEN KASSEL für mitgebrachte Gegenstände, persönliche Dinge und Bargeld ist ausgeschlossen.
- Diebstähle sind umgehend dem Pflegepersonal zu melden und polizeilich anzuzeigen.
- Das persönliche Eigentum von Patient:innen, die in bewusstlosem oder nicht ansprechbarem Zustand eingeliefert werden, wird vom Aufnahmepersonal mit einer Zeugin oder einem Zeugen festgestellt, schriftlich dokumentiert und an die nachbetreuende Station übergeben.
- Der Nachlass von Patient:innen wird nur an Angehörige/Erbberechtigte oder bevollmächtigte Personen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben ausgehändigt.
§ 10 Fahrzeugverkehr und Parken im Klinikbereich
- Auf dem Gelände der Kliniken gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
- Das Abstellen von Fahrrädern, Motorrädern (Krafträdern) und Fahrzeugen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet.
- Die Nutzung der Tiefgarage ist für die erste halbe Stunde kostenfrei, danach kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren finden Sie in der jeweils gültigen Parkordnung.
- Fahrzeuge, die auf nicht ausgewiesenen Parkflächen (Feuerwehrzufahrten, Wirtschaftshof usw.) abgestellt wurden, werden kostenpflichtig umgesetzt.
- Alle Straßen auf dem Gelände der Kliniken sind nur für den innerbetrieblichen Verkehr der Abteilungen Logistik und Technik sowie für die Feuerwehr und den Krankentransport freigegeben.
- Das Fahren und Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen und im Gebäude ist nicht gestattet.
§ 11 Ausnahmesituationen / technische Hinweise
- Die AGAPLESION DIAKONIE KLINIKEN KASSEL sind mit Brandmeldetechnik ausgestattet. Sollte ein Alarmfall vorliegen, begeben Sie sich bitte in Ihr Patient:innenzimmer bzw. folgen Sie den Anweisungen des Personals oder den Lautsprecherdurchsagen.
- Die Benutzung der Aufzüge ist während und nach einem Feueralarm im betroffenen Bereich nicht gestattet.
§ 12 Meinungsmanagement
- Für Wünsche, Anregungen oder Kritik können Sie unseren ausliegenden Meinungsbogen ausfüllen und auf Wunsch anonym in die Meinungsbriefkästen einwerfen. Diese befinden sich im Erdgeschoss vor dem Fahrstuhl A/B oder am Nebeneingang Kirchweg vor der automatischen Ausgangtür. Des Weiteren steht Ihnen die Kontaktmöglichkeit über das Internet unter www.diako-kassel.de offen. Dort finden Sie unser online Formular für Meinungsmeldungen oder schreiben Sie an Meinungen.dkk@agaplesion.de. Bitte sprechen Sie uns jederzeit auch persönlich an – Ihre Kritiken werden, wenn nicht sofort vor Ort lösbar, umgehend zu unserer Koordinationsstelle Meinungsmanagement weitergeleitet.
§ 13 Ahndungen bei Verstößen gegen die Hausordnung
- Patienten:innen die gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstoßen, die Sicherheit des Versorgungsauftrages oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Kliniken stören, können aus der stationären Behandlung ausgeschlossen werden.
- Begleitpersonen, Besucher:innen und andere Personen können bei Verstößen aus der Klinik verwiesen werden. In schwerwiegenden Fällen bleibt die Erteilung eines Hausverbotes der Geschäftsführung vorbehalten.
§ 14 Inkrafttreten
- Diese Hausordnung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt verlieren alle vorherigen Hausordnungen ihre Gültigkeit.
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